Die Bundesregierung hat den Beschluss getroffen, dass Hersteller von Einwegplastik-Produkten sich zukünftig an den Abfallbeseitigungskosten beteiligen müssen, die für die Entsorgung von Abfällen in Parks und Straßen entstehen.
Laut Gesetz ist vorgesehen, dass die Hersteller eine jährliche Abgabe in einen zentralen Fonds einzahlen sollen. Dieser Fonds wird vom Umweltbundesamt verwaltet und die Höhe der Zahlungen wird an der Art und Menge der Einwegplastik-Produkte bemessen, die vom Hersteller auf den Markt gebracht wurden. Die Kommunen können Gelder aus diesem Fonds erhalten, um ihre Kosten für die Abfallbewirtschaftung zu decken. Zu den betroffenen Produkten zählen unter anderem Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebecher und To-Go-Lebensmittelbehälter.
Die Abgaben müssen die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 erbringen. Als Basis für die Zahlungen zählen die im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmengen.
Nach ersten Hochrechnungen werden die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro jährlich geschätzt. Das Einwegkunststofffondsgesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden und anschließend den Bundesrat passieren.