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Durchführungsverordnung (EU) 2024/994 zur Festlegung operativer Einzelheiten der eingerichteten EPREL-Datenbank

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Leitlinien und Anleitungen für die Registrierung in der Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) sollen online bereitgestellt und ein Helpdesk eingerichtet werden.

Ab dem 22. Oktober 2024 müssen Lieferanten, bei denen es sich um eine juristische Person handelt, ihre Identität und ihre Niederlassung in der Union mithilfe eine qualifizierten elektronischen Siegels nachweisen, wenn sie zur Registrierung von Produktmodellen in EPREL verpflichtet sind.

Produktmodelle, die ab diesem Datum von nicht überprüften juristischen oder natürlichen Personen in EPREL registriert wurden, werden nicht in den Suchergebnissen der öffentlichen EPREL-Website aufgeführt. Wird ein solches Modell in EPREL durch Scannen eines QR-Codes oder auf andere Weise abgerufen, so erscheint der Hinweis, dass das Modell von einem nicht überprüften Lieferanten registriert wurde.

Das Datum der Beendigung des Inverkehrbringens eines Produktmodells muss spätestens 90 Tage nach der Beendigung des Inverkehrbringens in EPREL angegeben werden.

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