Im Amtsblatt vom 18.01.2022 (ABl. L 11) wurde die Verordnung (EU) 2022/63 der Kommission vom 14. Januar 2022 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Lebensmittelzusatzstoffes Titandioxid (E 171) veröffentlicht. Mit dieser Änderung der Verordnung wird die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff sowie der direkte Verkauf an den Verbraucher verboten. Die Verordnung trat am 7. Februar 2022 in Kraft. Es gilt jedoch eine sechsmonatige Übergangsfrist bis zum 7. August 2022. In dieser können Lebensmittel mit Titandioxid weiter hergestellt und in den Verkehr gebracht werden und anschließend bis zum Ende des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums abverkauft werden.
Amtsblatt L 11 der Europäischen Union vom 18.01.2022: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L:2022:011:FULL&from=EN