Im Bundesanzeiger BAnz AT 17.06.2022 B4 vom 17.6.2022 wurde die Neufassung der Leitsätze für Tee, Kräuter- und Früchtetee sowie deren Extrakte und Zubereitungen bekannt gegeben. Unter anderem wurden weitere Zubereitungsformen wie Beispielweise Kaltaufguss mit aufgenommen. Zudem wurden Begriffsbestimmungen von Tee, Kräuter- und Früchtetee, deren Extrakten und Zubereitungen detailliert beschrieben, zum besseren Verbraucherverständnis.
Die Neufassung der Leitsätze für Tee, Kräuter- und Früchtetee sowie deren Extrakte und Zubereitungen vom 25.07.2022 können Sie hier einsehen: