ZINC PYRITHIONE [INCI name] Pyrithionzink, Repr. 1B H360D kann das Kind im Mutterleib schädigen.
CAS-Nr. 13463-41-7
EG-Nr. 236-671-3
Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1182 hat die Verordnungen (EU) 2021/1902 und 2021/2204 nach sich gezogen.
Die CLP-Einstufung als CMR-Stoff reproduktionstoxisch Kategorie 1B bedingt ein Verbot von Zinc Pyrithione in kosmetischen Mitteln und hat außerdem zur Aufnahme in REACH Anlage 6 geführt. Bestandteile anderer Stoffe oder Gemische, die zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, dürfen das fortpflanzungsgefährdende Pyrithionzink nur in Konzentrationen von unter 3 % enthalten.
Die benannten Bestimmungen gelten ab dem 1. März 2022.