Verordnung (EU) 2019/515 über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind
Die Verordnung gilt ab dem 19. April 2020. Viele Waren weisen sowohl harmonisierte als auch nicht harmonisierte Aspekte auf. Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt nicht absolut. In dieser Verordnung wird die Verpflichtung niedergelegt, die Beschränkung oder Verweigerung des Marktzugangs eindeutig zu begründen. Das Netzwerk der Produktinfostellen, das eingerichtet wurde, um Wirtschaftsakteuren Informationen zu anwendbaren …