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Kontaminanten: Revision der Cadmium Höchstgehalte

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Mit der „Verordnung  (EU) Nr. 488/2014 der Kommission vom 12. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 bezüglich der Höchstgehalte für Cadmium in Lebensmitteln“ wurden u.a. neue Höchstgehalte für Cadmium in bestimmten Kakao- und Schokoladenerzeugnissen und in bestimmter Babynahrung eingeführt. Diese sind ab dem ab dem 1.1.2019 bzw. ab dem 01.01.2015 gültig.

Siehe hierzu:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0488

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