Der Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) hat auf der 74. Arbeitstagung am 09. bis 10. Dezember 2014 in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) aktualisierte Beurteilungswerte zur Bewertung von Analysenbefunden bei nicht deklarierten Allergenen für die Verwendung im Rahmen der amtlichen Überwachung vorgeschlagen. Für den Bereich der Allergeneinträge durch Kreuzkontamination gibt es derzeit keine gesetzlichen Regelungen.
Siehe hierzu: www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/13_ALTS/lm_ALTS_node.html
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