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Biozidwirkstoffe

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Am 1. Februar 2016 wurde C(M)IT/MIT (3:1) als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2, 4, 6, 11, 12 und 13 mittels Durchführungsverordnung (EU) 2016/131 genehmigt.

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