NEWS BEITRAG

Verordnung (EU) 2017/237

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Die Verordnung (EU) 2017/237 bewirkt für Haarfärbestoffe die Änderung von Anhang III der Verordnung über kosmetische Mittel.

  • Einerseits werden Verwendungen durch Festlegung zulässiger Höchstkonzentrationen eingeschränkt
  • Andererseits werden Färbemittel für die gewerbliche Anwendung auf Wimpern freigegeben

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