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Liste, der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe

Bild der News Gesetze Richtlinien Non Food

In die Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe wurden ab 25.06.2020 vier neue Substanzen aufgenommen:

  • Dibutylzinnbis(acetylacetonat); CAS-Nr.: 22673-19-4
  • Butyl-4-hydroxybenzoat; CAS-Nr.: 94-26-8
  • 2-Methylimidazol; CAS-Nr.: 693-98-1
  • 1-Vinylimidazol; CAS-NR.: 1072-63-5

Damit enthält die Liste nun 209 Einträge.


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