Ab dem 1. November 2025 sind kosmetische Mittel, die Vitamin A (namentlich Retinol, Retinyl Acetate oder Retinyl Palmitate) enthalten, mit dem Warnhinweis „Enthält Vitamin A. Berücksichtigen Sie Ihre tägliche Aufnahme vor der Anwendung.“ zu kennzeichnen.
Körperlotionen dürfen max. 0,05 % Retinoläquivalent (RE) enthalten und andere Mittel max. 0,3 % RE.
Der Abverkauf von zuvor in Verkehr gebrachter Ware bleibt bis zum 1. Mai 2027 zulässig.