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EU-Batterieverordnung (18/02/2024): Änderungen der Anforderungen an Batterien, neue Pflichten für alle Wirtschaftsakteure ab 18/08/2024

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Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 führt mit unterschiedlichen Umsetzungsfristen neue Pflichten für die Wirtschaftsakteure ein. Für Hersteller, Importeure und Händler gelten neue Pflichten bzgl. Compliance- und Kennzeichnungsanforderungen ab 18.08.2024.

Text von Bedeutung für den EWR:
Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG.

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