NEWS BEITRAG

Die ersten vier Module von EUDAMED müssen ab dem 28. Mai 2026 verpflichtend verwendet werden.

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Die EUDAMED (europäische Datenbank für Medizinprodukte) wird aktiviert. Gemäß den in der Verordnung (EU) 2024/1860 festgelegten Übergangs-bestimmungen löst der Beschluss (EU) 2025/2371 der Kommission (veröffentlicht im Amtsblatt L vom 27.11.2025) eine Übergangsfrist von 6 Monaten aus.

Folgende EUDAMED-Module sind ab 28.05.2026 verpflichtend zu verwenden:

a) das elektronische System für die Registrierung von Wirtschaftsakteuren,

b) die UDI-Datenbank und das elektronische System für die Registrierung von Produkten,

c) das elektronische System für Benannte Stellen und Bescheinigungen,

d) das elektronische System für die Marktüberwachung.

Quelle:

Beschluss (EU) 2025/2371 der Kommission vom 26. November 2025 über die Mitteilung über die Funktionalität bestimmter elektronischer Systeme in der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte und die Erfüllung ihrer funktionalen Spezifikationen gemäß Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates

 

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