Die EUDAMED (europäische Datenbank für Medizinprodukte) wird aktiviert. Gemäß den in der Verordnung (EU) 2024/1860 festgelegten Übergangs-bestimmungen löst der Beschluss (EU) 2025/2371 der Kommission (veröffentlicht im Amtsblatt L vom 27.11.2025) eine Übergangsfrist von 6 Monaten aus.
Folgende EUDAMED-Module sind ab 28.05.2026 verpflichtend zu verwenden:
a) das elektronische System für die Registrierung von Wirtschaftsakteuren,
b) die UDI-Datenbank und das elektronische System für die Registrierung von Produkten,
c) das elektronische System für Benannte Stellen und Bescheinigungen,
d) das elektronische System für die Marktüberwachung.
Quelle:
