Urteil des BVerwG vom 30.09.2015 – 7 C 11.14 bezüglich der Verpackungsrechtlichen Verantwortung bei Eigenmarken
Hinsichtlich der Vollziehbarkeit und der Transparenz der verpackungsrechtlichen Pflichten stellt das Abfüllen bei Eigenmarken des Handels das Erstmalige in Verkehr bringen dar. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, sich an einem Rücknahmesystem zu beteiligen und eine entsprechende Vollständigkeitserklärung abzugeben.
Mehr dazu lesen Sie hier: www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php
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