Die „Verordnung (EU) Nr. 2015/1005 der Kommission vom 25. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 bezüglich der Höchstgehalte für Blei in bestimmten Lebensmitteln“ wurde am 26.06.2015 veröffentlicht.
Es wurden neue Produktkategorien wie z.B. Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung vermarktet als Pulver und vermarktet als Flüssigkeit, Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder, Getränke für Säuglinge und Kleinkinder (die mit diesem Verwendungszweck gekennzeichnet und verkauft werden), Honig, Zuckermais und anderes Fruchtgemüse als Zuckermais eingefügt. Bei anderen Produktkategorien wie z.B. Krebstieren wurde die Höchstmenge gesenkt. Produkte, die bis zum 31. Dezember 2015 rechtmäßig in Verkehr gebracht werden, dürfen noch bis zum Ablauf ihres Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum abverkauft werden. Die Verordnung (EU) 2015/1006 finden Sie hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:JOL_2015_161_R_0005
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