Die „Verordnung (EU) 2015/1006 der Kommission vom 25. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Lebensmitteln“ wurde am 26.05.2015 veröffentlicht. Es gelten ab dem 01. Januar 2016 folgende Höchstmengen für anorganisches Arsen (As(III) und As(V)):
• Geschliffener Reis, nicht parboiled (polierter oder weißer Reis): 0,20 mg/kg
• Parboiled-Reis und geschälter Reis 0,25 mg/kg
• Reiskekse, Reiswaffeln, Reiskräcker und Reiskuchen 0,30 mg/kg
• Reis für die Herstellung von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder 0,10 mg/kg
Produkte, die bis zum 31. Dezember 2015 rechtmäßig in Verkehr gebracht werden, dürfen noch bis zum Ablauf ihres Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum abverkauft werden. Die Verordnung (EU) 2015/1006 finden Sie hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2015.161.01.0014.01.DEU
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