Auf Initiative des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wurden Grenzwerte für karzinogene Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in den Anhang XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 aufgenommen.
Die Stellungnahme des BfR ist nachzulesen unter:
http://www.bfr.bund.de/
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