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Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten

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Die Verordnung (EU) 2019/1009 wird die Verordnung (EG) 2003/2003 zum 16. Juli 2022 ersetzen. EU-Düngeprodukte werden CE-zeichenpflichtig. Bis zu dem genannten Datum werden Delegierte Verordnungen erlassen. Im EUR-Lex ist bereits eine konsolidierte Fassung der ursprünglichen Verordnung (EU) 2019/1009 veröffentlicht, die zum 16. Juli 2022 relevant wird und bis dato folgende Delegierte Verordnungen (EU) berücksichtigt:

  • 2021/1768 Änderungen der Anhänge I bis IV
  • 2021/2086 Aufnahme von gefällten Phosphatsalzen und deren Folgeprodukten als Komponentenmaterialkategorie (CMC 12)
  • 2021/2087 Aufnahme von durch thermische Oxidation gewonnenen Materialien und deren Folgeprodukten als Komponentenmaterialkategorie (CMC 13)
  • 2021/2088 Aufnahme von durch Pyrolyse oder Vergasung gewonnenen Materialien als Komponentenmaterialkategorie (CMC 14)

In Deutschland bleibt das Inverkehrbringen von Dünger nach nationalem Recht gemäß der Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (DüMV) weiterhin möglich.

 

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