Gesetze & Richtlinien (Non-Food)

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Amtliche Fassung der Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV)

Die amtliche Fassung der Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) ist Ende April im Bundesgesetzblatt erschienen. Die MPAMIV ersetzt ab 26.05.2021 die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV). Sie regelt Verfahren zur Meldung von mutmaßlichen schwerwiegenden Vorkommnissen sowie Unterrichtungspflichten und Informationsaustausch der zuständigen Behörden. Nach der MPAMIV besteht Meldepflicht für Betreiber und Anwender von Medizinprodukten. Angehörige der Gesundheitsberufe müssen melden, Patienten/Verbraucher …

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Digital Work

Eudamed: Europäische Datenbank für Medizinprodukte

Am 01.12.2020 wurde durch die Europäische Kommission der Zugang zum „Actors Registration Module” freigeschaltet, das erste von insgesamt sechs Modulen der neuen Eudamed. Somit können sich „Wirtschaftsakteure” i.S.d. MDR und IVDR (Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure) in EUDAMED registrieren. Damit erhalten sie ihre Single Registration Number (SRN), die eine EU-weit eindeutige Identifikation für Wirtschafstbeteiligte garantiert. Nur …

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Neue Risikoklassifizierung für in-vitro Diagnostika (IVDs)

Durch die VO (EU) 2017/746 (IVDR) wird ab 26.05.2022 das bisherige listenbasierte Klassifikationssystem für IVDs durch die Einführung eines regelbasierten Klassifikationssystems abgelöst. IVDs werden dann anhand von sieben Regeln den vier verschiedenen Risikoklassen A bis D zugeordnet. Die Klassifizierungsregeln werden in Anhang VIII der VO beschrieben. Jeder Hersteller ist selber dafür verantwortlich seine Produkte gemäß …

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Liste, der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe

In die Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe wurden ab 25.06.2020 vier neue Substanzen aufgenommen: Dibutylzinnbis(acetylacetonat); CAS-Nr.: 22673-19-4 Butyl-4-hydroxybenzoat; CAS-Nr.: 94-26-8 2-Methylimidazol; CAS-Nr.: 693-98-1 1-Vinylimidazol; CAS-NR.: 1072-63-5 Damit enthält die Liste nun 209 Einträge.

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Medical Device Regulation: Geltungsbeginn 05/2021

Die MDR-Frist wurde damit um 1 Jahr verlängert. Medizinprodukte können noch ein weiteres Jahr unter dem aktuellen Rechtsrahmen in Verkehr gebracht werden. Die Gültigkeitsdauer für Altbescheinigungen und von Zertifikaten für höher klassifizierte I-Produkte endet wie bisher am 26. Mai 2024. Die Abverkaufsfrist endet unverändert am 26. Mai 2025. Diese Zeiträume wurden nicht um ein Jahr …

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Neue Klassifizierungsregel für stoffliche Medizinprodukte (arzneimittelähnliche Medizinprodukte)

Es kommt hier generell zu einer Höherklassifizierung, die Risikoklasse I kommt grundsätzlich nicht mehr in Frage. Das Konformitätsbewertungsverfahren erfolgt dann immer unter Beteiligung einer Benannten Stelle. Neben der neuen Klassifizierungsregel sind für stoffliche Medizinprodukte bei den Konformitätsbewertungsverfahren die Erweiterung der grundlegenden Anforderungen hinsichtlich arzneitmittelrechtlicher Vorgaben zu beachten (Anhang I der Richtlinie 2001/83/EG).

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Corrigendum II der EC zur MDR

Berichtigungen des Artikels 120, Absatz 3 und 4: Produkte der Risikoklasse I, die nach der neuen MDR höherklassifiziert werden, dürfen bis 26. Mai 2024 in Verkehr gebracht und bis 26. Mai 2025 bereitgestellt bzw. in Betrieb genommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Produkte keine maßgebliche Änderung des Auslegung und der Zweckbestimmung (significant changes) nach …

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RAPEX wird umbenannt

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/417 zur Festlegung von Leitlinien für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Systems zum raschen Informationsaustausch “RAPEX”, umfasst die Leitlinien inkl. eines Leitfadens für die Risikobewertung von Verbraucherprodukten. Der Durchführungsbeschluss als verbindliches Rechtsintrument verleiht den Leitlinien den Charakter eines rechtskräftigen Beschlusses, der sich an alle mitgliedstaatlichen Behörden, die auf dem Gebiet der Produktsicherheit tätig …

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Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe wurde erweitert

Die Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregender Stoffe der ECHA wurde am 16.07.2019 um weitere Substanzen erweitert und enthält nun 201 Einträge: 2,3,3,3,3-Tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propionsäure, ihre Salze und ihre Acylhalogenide 2-Methoxyethylacetat (CAS-Nr.: 110-49-6) 4-tert-Butylphenol (CAS-Nr.: 98-54-4) Tris(4-Nonylphenyl, verzweigt und linear) Phosphit (TNPP) mit ≥ 0,1% Gew.-% 4-Nonylphenol, verzweigt und linear (4-NP)

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Verordnung (EU) 2019/636 zur Änderung der Verordnung (EG) 850/2004 über persistente organische Stoffe

Die Verordnung gilt ab dem 31. Oktober 2019 Die Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe haben im Mai 2015 beschlossen, Pentachlorphenol und seine Salze und Ester zu eliminieren. Pentachlorphenol wird mit Wirkung zum 31. Oktober 2019 in die Verordnung (EG) 850/2004 aufgenommen. Ab dem 31. Oktober 2019 dürfen Abfälle nicht mehr als 100 …

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