Beschluss (EU) 2019/448 über die Vorlage eines Vorschlags zur Aufnahme von Methoxychlor in Anlage A des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe
Am 18. März 2019 wurde beschlossen, dass die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Union dem Sekretariat des Stockholmer Übereinkommens die Aufnahme von Methoxychlor (CAS 72-43-5) in Anlage A des Übereinkommens zwecks Eliminierung des Stoffs vorschlägt. Methoxychlor gilt als persistent, bioakkumulierbar und toxisch. Da Methoxychlor in der Umwelt weiträumig nachgewiesen wird, geht die Europäische Union …