NEWS BEITRAG

Verordnung (EU) 2019/636 zur Änderung der Verordnung (EG) 850/2004 über persistente organische Stoffe

Bild der News Gesetze Richtlinien Non Food 2

Die Verordnung gilt ab dem 31. Oktober 2019

Die Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe haben im Mai 2015 beschlossen, Pentachlorphenol und seine Salze und Ester zu eliminieren. Pentachlorphenol wird mit Wirkung zum 31. Oktober 2019 in die Verordnung (EG) 850/2004 aufgenommen. Ab dem 31. Oktober 2019 dürfen Abfälle nicht mehr als 100 mg/kg bzw. einige spezifische Abfälle maximal 1000 mg/kg an Pentachlorphenol und seinen Salzen und Estern enthalten.

Sie haben Fragen zum Beitrag?

Gerne beraten wir Sie weitergehend zum Thema Ihre Beratungsanfrage ist als Service kostenlos.
Bitte nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular, damit wir Ihre Anfrage dem Newsbeitrag direkt zuordnen können.
Sie erhalten eine Kopie Ihrer Nachricht an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.

* Pflichtfelder

Sie haben Fragen zum Beitrag? Kontaktieren Sie uns gerne.

UNSERE BEITRAGS-KATEGORIEN

de_DE