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Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe wurde erweitert

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Die Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregender Stoffe der ECHA wurde am 16.07.2019 um weitere Substanzen erweitert und enthält nun 201 Einträge:

  • 2,3,3,3,3-Tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propionsäure, ihre Salze und ihre Acylhalogenide
  • 2-Methoxyethylacetat (CAS-Nr.: 110-49-6)
  • 4-tert-Butylphenol (CAS-Nr.: 98-54-4)
  • Tris(4-Nonylphenyl, verzweigt und linear) Phosphit (TNPP) mit ≥ 0,1% Gew.-% 4-Nonylphenol, verzweigt und linear (4-NP)

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