Neue Höchstgehalte für Blei
Die „Verordnung (EU) Nr. 2015/1005 der Kommission vom 25. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 bezüglich der Höchstgehalte für Blei in bestimmten Lebensmitteln“ wurde am 26.06.2015 veröffentlicht. Es wurden neue Produktkategorien wie z.B. Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung vermarktet als Pulver und vermarktet als Flüssigkeit, Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder, Getränke …