Stellungnahme 2015/13 des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS)
„Hinweis für eine sichere und sachgemäße Verwendung auf der Verpackung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Aluminium“ Relativierende oder widersprüchliche Zusätze zu den geforderten Verwendungshinweisen sind unzulässig. Folgende sinngemäße Hinweise sollten verwendet werden: „Gegenstände und Folien aus Aluminium nicht für stark saure Lebensmittel, alkalische Produkte, wie z. B. Laugengebäck, oder stark salzhaltige Lebensmittel verwenden. Aufgrund von Lokalelementbildung kann …




