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52 Erwägungsgründe führen zur Änderung der Artikel 3, 6, 11, 13, 17 und 18 sowie der Anhänge I bis V
Da es mitunter schwierig ist, zwischen einem Medizinprodukt und einem kosmetischen Produkt zu unterscheiden, sollte die Möglichkeit, eine unionsweit gültige Entscheidung über den rechtlichen Status eines Produkts zu treffen, auch in die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 „über kosmetische Mittel“ aufgenommen werden. [Entwurf] In Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird folgender Absatz angefügt:„4. Auf …
Mit der Verordnung (EU) 2016/918 ist die 8.ATP zur Verordnung (EG) 1272/2008 „CLP“ in Kraft getreten. Diese Änderungsverordnung umfasst 103 Seiten und bedingt umfassende Änderungen zur Anpassung der CLP-Verordnung an die fünfte überarbeitete Fassung des GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) der Vereinten Nationen.
Jedes Jahr kommen 25% neue kosmetische Mittel auf den europäischen Markt.In einigen Mitgliedstaaten wurden bis zu 70% nicht konformer Werbeaussagen im Internet, nur 17% auf dem Produkt selbst und 13% in Broschüren gefunden. Die Mitgliedstaaten betonten große Schwierigkeiten bei der Abgrenzung und Einordnung von Grenzprodukten, d.h. ob es sich bei dem Produkt um ein kosmetisches …