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Bis zum 26. April 2017 stehen drei unterschiedliche Fragebögen online zur öffentlichen Konsultation zu Regelungen über die Haftung des Herstellers für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden.
http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=9048&lang=de
Fragebogen 1: auszufüllen von Behörden, Forschern, Anwaltskanzleien
Fragebogen 2: auszufüllen von Herstellern
Fragebogen 3: auszufüllen von Verbrauchern und anderen Akteuren

Aktueller Entwurf der 22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung vom 24.02.2017

Der aktuelle Entwurf der 22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (vom 24.02.2017) sieht vor, dass Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Papier, Pappe oder Karton aus Altpapier herstellt und verwendet werden dürfen, wenn durch eine funktionelle Barriere gesichert wird, dass keine aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) auf das Lebensmittel mit einer Nachweisgrenze von 0,5 mg/kg in das Lebensmittel migrieren. Auf MOSH geht der aktuelle Entwurf nicht konkret ein.

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