Dieser Beschluss vom 17. April 2019 über Verpackungsabfälle richtet sich an die Mitgliedstaaten.
Dem in der Richtlinie 94/62/EG angekündigten Erlass von Durchführungsrechtsakten bis spätestens 31.03.2019 wird hiermit Rechnung getragen.
Der Durchführungsbeschluss dient der Vereinheitlichung der Datenerfassung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der:
- Erreichung der Zielvorgaben für stofflich verwertbare Verpackungsmaterial (Recycling)
- Anzahl Umläufe wiederverwendbarer Verpackungen (Mehrweg)
- Berechnung erhaltener Metallrecyclate aus Verpackungsabfällen nach energetischer Verwertung
Das Format für den Qualitätskontrollbericht ist festgelegt. Die Einträge im Informationssystem sind vergleichbarer und die Einhaltung der ansteigenden Zielvorgaben wird besser überblickt.