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Neue Höchstgehalte für Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln traten in Kraft

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Die Europäische Kommission hat eingeschränkte Verwendungsbedingungen für andere Trans-Fettsäuren als solche, die auf natürliche Weise in Fett tierischen Ursprungs vorkommen festgelegt. Bei Trans-Fettsäuren handelt es sich um Stoffe, die keine Vitamine oder Mineralstoffe sind und für die gesundheitsschädliche Wirkungen festgestellt wurden.

Lebensmittel, die nicht der vorliegenden Verordnung entsprechen, durften bis zum 1. April 2021 weiter in Verkehr gebracht werden.

  • VERORDNUNG (EU) 2019/649 DER KOMMISSION vom 24. April 2019 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend andere Trans-Fettsäuren als solche, die auf natürliche Weise in Fett tierischen Ursprungs vorkommen

Sie können die Verordnung hier einsehen:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Verbraucherschutz/Lebensmittelsicherheit/Verordnung-Transfettsaeuren.pdf;jsessionid=92AE5D9AFEFAE45FAF384136241A5DEB.live922?__blob=publicationFile&v=3

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