In der Stellungnahme Nr. 017/2021 des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) vom 4. Juni 2021 „Säuglingsnahrung: Gesundheitliche Risiken durch Erucasäure nicht zu erwarten“ wird die toxikologische Ableitung bzw. mögliche gesundheitliche Risiken für Säuglinge anhand mittlerweile vorliegender Gehalte aus Lebensmittelüberwachungsprogrammen der Bundesländer vorgenommen.
Die gesamte Stellungnahme können Sie hier einsehen: