Am 30.08.2021 wurden weitere Höchstgehalte in Lebensmitteln für Tropanalkaloide im Amtsblatt der Europäischen Union L 304/1 veröffentlicht.
VERORDNUNG (EU) 2021/1408 DER KOMMISSION vom 27. August 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Tropanalkaloiden in bestimmten Lebensmitteln.
Hierin werden nun u.a. Höchstgehalte für (Getreide-)Beikost für Säuglinge und Kleinkinder, (unverarbeiteten) Buchweizen, Popcorn-Mais und Kräutertees geregelt.
Die entsprechenden Veröffentlichungen und Verordnungen finden Sie unter:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2021:304:TOC