Die europäische Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/99 wurde am 19.12.2023 in ihrer deutschen Übersetzung in Bezug auf den Ausdruck „E-Mail-Adresse“ korrigiert. Der Ausdruck „E-Mail-Adresse“ wird in der Verordnung durchgehend durch den Ausdruck „elektronische Adresse“ in der entsprechenden grammatikalischen Form ersetzt und somit an die englische Version angepasst. Damit ist die Limitierung auf eine bestimmte Art der elektronischen Adresse in der deutschen Übersetzung aufgehoben.