Höchstgehalte für Pyrrolizidinalkaloide in Lebensmitteln
Die Europäische Kommission hat mit der am 14.12.2020 veröffentlichten Verordnung (EU) 2020/2040 neue Höchstgehalte für Pyrrolizidinalkaloide in bestimmten Lebensmitteln festgelegt. Die neuen Höchstgehalte werden in den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 unter Abschnitt 8: Pflanzeneigenen Toxine aufgenommen. Die eingeführten Höchstgehalte betreffen Tee, aromatisierten Tee und Kräutertees, pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel (NEM), NEM auf Pollenbasis, Pollen und …
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