
Meldepflicht für Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen
Mit der Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung wird eine Meldepflicht für Unternehmer eingeführt, die
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Die Verordnung (EU) 2024/1003 vom 4. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich
Die Verordnung (EU) 2024/1002 der Kommission vom 4. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU)
Ab dem 1. November 2025 sind kosmetische Mittel, die Vitamin A (namentlich Retinol, Retinyl Acetate
Ab dem 1. Februar 2025 dürfen kosmetische Mittel, die einen oder mehrere dieser Stoffe enthalten
Die Verwendung der Konservierungsstoffe Triclocarban und Triclosan wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 weiter