Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/417 zur Festlegung von Leitlinien für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Systems zum raschen Informationsaustausch “RAPEX”, umfasst die Leitlinien inkl. eines Leitfadens für die Risikobewertung von Verbraucherprodukten.
Der Durchführungsbeschluss als verbindliches Rechtsintrument verleiht den Leitlinien den Charakter eines rechtskräftigen Beschlusses, der sich an alle mitgliedstaatlichen Behörden, die auf dem Gebiet der Produktsicherheit tätig und Teil des RAPEX-Netzes sind, richtet.
Die Öffentlichkeit hat das Recht, über Produkte, die ein Risiko aufweisen, informiert zu werden. Hierzu veröffentlicht die Kommission auf der RAPEX-Website Übersichten über neue RAPEX-Meldungen. Für die Zwecke der externen Kommunikation wurde die RAPEX-Website in “Safety Gate” umbenannt.
https://ec.europa.eu/consumers/consumers_safety/safety_products/rapex/alerts/repository/content/pages/rapex/index_en.htm
Das Business Gateway für Hersteller/Händler zur Meldung gefährlicher Produkte ist erreichbar unter: https://webgate.ec.europa.eu/gpsd.
Das Gateway ist dem zentralen Portal zwecks Notifizierung von Produkten (CPNP, EPREL,…) angeschlossen und über das EU Login erreichbar.
Die Kommission unterhält auch ein Kommunikationsportal für den Informationsaustausch zwischen der Kommission und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.
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