NEWS BEITRAG

METHYL N-METHYLANTHRANILATE [INCI name] M-N-MA

Bild der News Gesetze Richtlinien Non Food

METHYL NMETHYLANTHRANILATE [INCI name] M-N-MA

CAS-Nr. 85-91-6
EG-Nr. 201-642-6

Methyl N-Methylanthranilate (M-N-MA) wurde mittels Verordnung (EU) 2022/135 der Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 Anhang III hinzugefügt.

Eintrag 323 beschränkt die Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung auf:

  1. a) 0,1 % für Mittel, die auf der Haut / im Haar verbleiben [leave-on]
  2. b) 0,2 % für auszuspülende/abzuspülende Mittel [rinse-off]

In Sonnenschutzmitteln und Mitteln, die für die Exposition gegenüber natürlicher UV-Strahlung vermarktet werden, nach Buchstabe a) soll M-N-MA nicht mehr verwendet werden.

Die vorgenannten Beschränkungen und Verbote gelten auf dem Unionsmarkt wie folgt:

Ab dem 21. August 2022 für das In-Verkehr-bringen

Ab dem 21. November 2022 für die Bereitstellung

 

Sie haben Fragen zum Beitrag?

Gerne beraten wir Sie weitergehend zum Thema Ihre Beratungsanfrage ist als Service kostenlos.
Bitte nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular, damit wir Ihre Anfrage dem Newsbeitrag direkt zuordnen können.
Sie erhalten eine Kopie Ihrer Nachricht an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.

* Pflichtfelder

Sie haben Fragen zum Beitrag? Kontaktieren Sie uns gerne.

UNSERE BEITRAGS-KATEGORIEN

de_DE