Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes fallen, müssen ab dem 01.01.2023 regelmäßig einen Bericht über die Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten veröffentlichen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat nun den Fragenkatalog zur Berichterstattung veröffentlicht, damit die Unternehmen so die Möglichkeit haben sich mit dem Inhalt des Fragebogens auseinanderzusetzen und sich bestmöglich vorzubereiten.
Zum Fragenkatalog der BAFA [externer Link]