03.05.2017: Die Europäische Kommission hat mit der Richtlinie (EU) 2017/774 die Spielzeugrichtlinie (EG) 2009/48 geändert und für Phenol (CAS-Nr. 108-95-2 ) in Spielzeugartikeln neue Grenzwerte festgelegt, die ab dem 04.11.2018 anzuwenden sind. Entsprechend den Verfahren nach EN 71-10:2005 und EN 71-11:2005 werden als Migrationsgrenzwert bei polymeren Materialien 5 mg/l und als Gehaltsgrenzwert als Konservierungsmittel 10 mg/kg festgesetzt.
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