Inkrafttreten der Neuen Biozid VO
Die Umsetzung der Verordnung (EU) 528/2012 erfolgt schrittweise. Die Ziele bei ihrer Veröffentlichung im Juni 2012 waren ehrgeizig und zwischenzeitlich wurden Übergangsmaßnahmen neu definiert. Für notifizierte Altwirkstoffe, die noch nicht abschließend bewertet sind, und behandelte Waren gelten Übergangsmaßnahmen.05-2013 Nach der ChemBiozidMeldeV registrierte Produkte bleiben vorerst zulässig. Die Prüfung aller alten in Biozid-Produkten verwendeten Wirkstoffe wird …

