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Eingereichte Beschränkungen seitens ECHA zu prüfen – Mikroplastik

Bild zur Empfehlungen und Verbraucherschutz

Derzeit zu prüfende Beschränkungen betreffen unter anderem Mikroplastik, Formaldehyd und Cyclosiloxane (D4, D5, D6). Die öffentliche Konsultation hat am 20. März 2019 begonnen und dauert bis zum 20. September 2019 an, die ECHA hat eine Anleitung bzgl. der Konsultierung bereitgestellt.

Die Beschränkungsabsicht des Mikroplastiks betrifft feste Polymere, die nicht als biologisch abbaubar gelten und vorhersehbar in die Umwelt gelangen. Betroffene Produkte sind unter anderem kosmetische Mittel, Wasch- und Reinigungsmittel sowie Beschichtungen (engl. coatings). Einige EU-Mitgliedstaaten verbieten bereits Produkte, die Mikroplastik enthalten, insbesondere Peelingkörper (engl. microbeads) in wash-off cosmetic products. Unionsweite Maßnahmen sind notwendig.

Die Industrie wird die Verwendung von Abrasiven (microbeads) voraussichtlich bis Ende 2020 eingestellt haben. Für microbeads ist entsprechend keine Übergangsfrist für das geplante Verbot vorgesehen.

Für alle weiteren Mikro-Plastikpartikel sind Übergangsfristen für das geplante Verwendungsverbot angedacht:

  • 2 Jahre für betroffene Medizinprodukte
  • 4 Jahre für kosmetische Mittel „rinse-off“
  • 5 Jahre für Detergenzien, Wachse, Polituren und andere Pflegemittel
  • 5 Jahre für betroffene Langzeit-Dünger (engl. controlled-release fertilisers), Biozide und Pflanzenschutzmittel
  • 6 Jahre für kosmetische Mittel „leave-on“

In einigen Anwendungen, bspw. bei der Mikroverkapselung von Parfümölen oder Langzeitdüngern, wird in Zukunft die Verwendung von biologisch abbaubarem Kunststoff an Bedeutung gewinnen.

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