Die Verordnung gilt ab dem 31. Oktober 2019
Die Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe haben im Mai 2015 beschlossen, Pentachlorphenol und seine Salze und Ester zu eliminieren. Pentachlorphenol wird mit Wirkung zum 31. Oktober 2019 in die Verordnung (EG) 850/2004 aufgenommen. Ab dem 31. Oktober 2019 dürfen Abfälle nicht mehr als 100 mg/kg bzw. einige spezifische Abfälle maximal 1000 mg/kg an Pentachlorphenol und seinen Salzen und Estern enthalten.