BMU: Plastikanteil im Bioabfall wird reduziert
Durch eine Novelle der Bioabfallverordnung wird erstmals eine Obergrenze des Plastikanteils im Bioabfall eingeführt. Vor der biologischen Behandlung (Kompostierung, Vergärung) darf Plastik nur noch zu maximal 0,5% enthalten sein. Stammen die Bioabfälle jedoch ausschließlich aus der Sammlung der Biotonne darf der Plastikanteil noch bei 1% liegen. Unter Plastik sind auch Verpackungen, die als biologisch abbaubar …
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