Aktualisierte BfR Stellungnahme Nr. 37/2021 vom 24. November 2021: Futtermittel sind ein Schlüssel zur Einhaltung von PFAS-Höchstgehalten in tierischen Lebensmitteln
Nach der Festlegung von Höchstgehalten für PFAS in tierischen Lebensmitteln wurden die Berechnungen zu den maximalen PFAS-Gehalten in Futtermitteln aktualisiert. Dabei wurden neue Erkenntnisse aus Tierstudien berücksichtigt. Die Höchstgehalte für PFAS in tierischen Lebensmitteln gelten seit dem 1. Januar 2023. Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier: https://www.bfr.bund.de/stellungnahme/futtermittel-sind-ein-schluessel-zur-einhaltung-von-pfas-hoechstgehalten-in-tierischen-lebensmitteln/