Verordnung (EU) 2018/669
Im April diesen Jahres wurde mit der Verordnung (EU) 2018/669 die Voraussetzung für ein leichteres Leseverständnis der Gefahrenkommunikation bei Chemikalien geschaffen.Betroffene Konsumgüter sind unter anderem Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel.Spätestens am 1. Dezember 2019 sind Gefahr auslösende Substanzen im Sinne der Verordnung (EG) 1272/2008 „CLP“ in der jeweiligen Landessprache anzugeben. Eine Ausnahmeregelung gilt für Irland, dort …