Die ersten vier Module von EUDAMED müssen ab dem 28. Mai 2026 verpflichtend verwendet werden.
Die EUDAMED (europäische Datenbank für Medizinprodukte) wird aktiviert. Gemäß den in der Verordnung (EU) 2024/1860 festgelegten Übergangs-bestimmungen löst der Beschluss (EU) 2025/2371 der Kommission (veröffentlicht im Amtsblatt L vom 27.11.2025) eine Übergangsfrist von 6 Monaten aus. Folgende EUDAMED-Module sind ab 28.05.2026 verpflichtend zu verwenden: a) das elektronische System für die Registrierung von Wirtschaftsakteuren, b) die …



