Cadmium Höchstgehalte für bestimmte Kulturpilze und Erdmandel über die VO (EU) 2023/1510 angehoben
Die Kontaminanten-Verordnung VO (EU) 2023/915 (zuvor Verordnung (EG) Nr. 1881/2006) wurde hinsichtlich der Cadmium Höchstgehalt für Erdmandeln und bestimmten Kulturpilzen angepasst. Der Höchstgehalt für Erdmandeln wird bspw. auf 0,10 mg/kg angehoben. Die Verordnung (EU) 2023/1510 wurde am 21. Juli 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 10.08.2023 in Kraft. Die gesamte Verordnung …



