Verordnung (EU) 2024/996 zur Änderung der Verordnung über kosmetische Mittel, Einschränkungen bestimmter Konservierungsstoffe
Die Verwendung der Konservierungsstoffe Triclocarban und Triclosan wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 weiter
Die Verwendung der Konservierungsstoffe Triclocarban und Triclosan wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 weiter
Die Verwendung von 4-Methylbenzylidene Camphor in kosmetischen Mitteln wird mit Wirkung zum 1. Mai 2025
Leitlinien und Anleitungen für die Registrierung in der Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) sollen
Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurden, werden
Kosmetische Mittel dürfen bestimmte Nanomaterialien, darunter auch Styrene/Acrylates copolymer (nano) und Sodium Styrene/Acrylates copolymer (nano)
Im März 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf seiner Homepage die
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